Kategorie:Bürgerbeteiligung

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Nach Artikel 8 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 ist Fördervoraussetzung "ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen."<ref>Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 (pdf/67-KB)</ref>