Sollinhalt der Vereinssatzung
Version vom 4. Mai 2020, 08:22 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Die Satzung soll nach BGB § 58 Bestimmungen enthalten:
- über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
- darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
- über die Bildung des Vorstands,
- über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.