Vereinsgründung
Normen
- BGB § 25: Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
- BGB § 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins: Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.