Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach VwGO § 1 durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind nach VwGO § 2
- in den Ländern
- die Verwaltungsgerichte und
- je ein Oberverwaltungsgericht,
- im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.