Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach VwGO § 1 durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird nach VwGO § 1 durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.