Stadtratssitzung-2017-07-04-TOP-03 Neufassung der BGS-EWS
Projekt | Projekt::Entwässerungssatzung |
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Stichwort | Stichwort:: |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2017-07-04 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2017/07/04 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss::Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) gemäß dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf. |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat bei der letzten Prüfung festgestellt, dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung angepasst werden sollte. Denn im Falle des Abschlusses einer Sondervereinbarung entsteht die Beitragsschuld erst, wenn das Grundstück tatsächlich angeschlossen ist. Bisher: Im Falle des Abschlusses einer Sondervereinbarung entsteht die Beitragsschuld bereits bei Abschluss der Vereinbarung. Diese Regelung geht nicht mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes konform. §§ 2 und 3 werden geändert.