Verwaltungsakt
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Verwaltungsakt ist
- )jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme,
- )die eine Behörde
- )zur Regelung eines Einzelfalls
- )auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und
- )die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. (Art. 35 Satz 1 BayVwVfG)
Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich
- )an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder
- )die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (Art. 35 Satz 2 BayVwVfG)
Normen
- Art. 35 BayVwVfG Begriff des Verwaltungsakts