Schulart
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Es bestehen gem. BayEUG Art. 6 Abs. 2 folgende Schularten:
1. Allgemein bildende Schulen:
a) die Grundschule,
b) die Mittelschule,
c) die Realschule,
d) das Gymnasium,
e) die Schulen des Zweiten Bildungswegs:
aa) die Abendrealschule,
bb) das Abendgymnasium,
cc) das Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife);
a) die Berufsschule,
b) die Berufsfachschule,
c) die Wirtschaftsschule,
d) die Fachschule,
e) die Fachoberschule,
f) die Berufsoberschule,
g) die Fachakademie;
3. Förderschulen (Schulen zur sonderpädagogischen Förderung):
a) allgemein bildende Förderschulen,
4. Schulen für Kranke.