Schulart

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Es bestehen gem. BayEUG Art. 6 Abs. 2 folgende Schularten:

1. Allgemein bildende Schulen:

a) die Grundschule,

b) die Mittelschule,

c) die Realschule,

d) das Gymnasium,

e) die Schulen des Zweiten Bildungswegs:

aa) die Abendrealschule,

bb) das Abendgymnasium,

cc) das Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife);

2. Berufliche Schulen:

a) die Berufsschule,

b) die Berufsfachschule,

c) die Wirtschaftsschule,

d) die Fachschule,

e) die Fachoberschule,

f) die Berufsoberschule,

g) die Fachakademie;

3. Förderschulen (Schulen zur sonderpädagogischen Förderung):

a) allgemein bildende Förderschulen,

b) berufliche Förderschulen;

4. Schulen für Kranke.