Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts
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Normen
Rechtsprechung
Vergabekammern
- VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 - 1/SVK/033-15: "Es spricht vieles dafür, dass die Industrie- und Handelskammer C. kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB § 98 Nr. 2 ist. Nach den vom EuGH entwickelten Grundsätzen liegt weder eine überwiegende staatliche Finanzierung, noch eine überwiegende staatliche Aufsicht vor."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Siehe auch
Fußnoten
<references/>