Bürgerverein Burgkunstadt e.V.

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"Die örtliche Gemeinschaft soll nach dem Leitbild des Art. 28 GG ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen und in eigener Verantwortung solidarisch gestalten." Bundesverfassungsgericht
Mitgliederstand (24.06.2013): 31
Mitglied werden: Mitgliedsantrag
Aktuell: Bürgerinformationssatzung
Aus dem Bürgerbriefkasten: "bitte machen Sie öffentlich, dass der Fußweg zwischen dem Bauershof und der Beethovenstraße nun schön länger als ein Jahr gespert ist. Es wäre wirklich an der Zeit, die massiven Schäden zu reparieren und nicht einfach den Weg zu sperren. Fußgänger sind auch Menschen und auch Wähler. Danke!" (anonymer Absender) Bild:dingl; siehe auch Gesperrte Wege
Entwicklung von Zielen und Programm

Schritt für Schritt in eine gute Zukunft. Willkommen beim Kommunal-Wiki des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.


Liebe Bürgerinnen und Bürger von Burgkunstadt,

jede Generation muss sich neu dafür entscheiden, die Demokratie zu verteidigen. Diese Worte des schwedischen Autors Stieg Larsson halten wir für wichtig. Als noch kleiner Verein können wir keine großen Sprünge machen und schon gar keine großen Versprechungen wagen. Umso wichtiger ist es für uns, dass wir kleine Schritte umsetzen und - Ergebnisse erzielen. Eines unserer Kernthemen ist die Beteiligung von Bürgern an den politischen Entwicklungen in unserer Stadt - Burgkunstadt. Öffentlichkeit ist die Grundlage für Vertrauen in ein Gemeinwesen. Wir fangen mit einem ersten kleinen Schritt an: der Ausarbeitung einer Bürgerinformationssatzung für Burgkunstadt. Unsere Vision: eine Stadt als Gemeinwesen im besten Sinne, eine Gemeinschaft der Verantwortung gegenüber dem Nächsten und der Fürsorge gegenüber Schwächeren. Eine Gemeinschaft, die auch Zeit hat und Muße - für ein nachhaltiges, schöpferisches oder einfach menschliches Miteinander.

Ihr Bürgerverein Burgkunstadt e.V.

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Aktuelles

Der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. beginnt nun mit der Sammlung der notwendigen Unterschriften für einen Bürgerantrag nach Art. 18b der Gemeindeordnung (GO) zur Einführung einer Bürgerinformationssatzung (Informationsfreiheitssatzung). Eine Bürgerinformationssatzung stärkt die Beteiligungsrechte der Bürger, macht Entscheidungsprozesse transparent und schafft Vertrauen in die Kommunalpolitik.

Ein Beispiel für die Notwendigkeit einer Bürgerinformationssatzung ist der Ablauf der aktuellen Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung in Burgkunstadt. Bereits im Jahr 2008 wurde das Ingenieurbüro Miller von der Stadt Burgkunstadt mit einer Bestandsaufnahme beauftragt . Seit 2010 wurden konkrete Maßnahmen geplant und seit 2012 (Anschluss Neuses) umgesetzt. Im März 2013 gab es unter großem öffentlichen Interesse eine erste Informationsveranstaltung, nachdem die wesentlichen Entscheidungen einschließlich der Kosten für die Bürger bereits in nicht-öffentlicher Sitzung getroffen waren.

Dies darf aus Sicht des Bürgervereins nicht wieder vorkommen. Mit einer entsprechenden Satzung soll für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Bürger so frühzeitig wie möglich informiert werden. Ferner ist der Bürgerverein der Ansicht, dass effektive Stadtratsarbeit nur möglich ist, wenn die notwendigen Informationen frühzeitig und umfassend öffentlich zugänglich sind und diskutiert werden. Informationsfreiheit ist ein demokratisches Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. 11 von 16 Bundesländer haben bereits eine Landes-Informationsfreiheitssatzung eingeführt. Bayern gehört leider nicht dazu. Deshalb haben über 50 Bayer. Gemeinden (z.B. München, Nürnberg, Würzburg, Bamberg, Bayreuth aber auch kleinere Städte wie Wunsiedel und Marktredwitz) eigene Informationsfreiheitssatzungen selbst beschlossen. Die Bürgerinformationssatzung (Informationsfreiheitssatzung) des Bürgervereins orientiert sich an einer Mustersatzung des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern, an welchem so renommierte Organisationen wie Mehr Demokratie e.V., Transparency International – Deutschland e.V., Bayerischer Journalisten-Verband, Bund Naturschutz und etliche politische Parteien teilnehmen.

Unterschriftslisten liegen an folgenden Stellen aus:

  • Anwaltskanzlei Dr. Dinglreiter, Kronacher Tor 7 und
  • Alte Apotheke, Kulmbacher Str. 10, 96224 Burgkunstadt.
  • Nach telefonischer Anmeldung kann unterschrieben werden:
    • In Mainroth bei E. Berg und R. Englert (09229 975730),
    • in Theisau bei A. Hanna (09572 601 98) und
    • in Ebneth bei F. Callens (09572 1055).

Nächste Schritte

Termine

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Aktuelle Themen (alphabetische Reihenfolge)

Aktivitätenprotokoll, Ansprechpartner, Bürgerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Bürgerbriefkasten, Bürgerbriefkästen, Einzelprobleme, Jugendparlament, Kommunalkolleg, Kommunalrecht, Kommunalwahl 2008, Leseecke, Logo, Selbstverpflichtung des Stadtrats, Spenden, Stadtratsliste des Bürgervereins, Technisch-organisatorische Daten, Wahlprogramm für die Stadtratswahl 2014, Website erstellen

Mitmachen

Wir würden uns freuen, wenn Sie beim Bürgerverein mitmachen. Sie können

Presse

Sonstiges

Fußnoten

<references />