Verwaltungsverfahren
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Das Verwaltungsverfahren im Sinn des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlaß eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlaß des Verwaltungsakts oder den Abschluß des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein. (BayVwVfG Art. 9)