Sicherheitswache
Version vom 12. Juni 2015, 16:12 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Normen
- BayFwG Art. 4 Abs. 2 Satz 1
- BayFwG Art. 11 Abs. 2 Satz 1
- AVBayFwG § 11 Abs. 5: Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung von 12,20 € je Stunde.
Rechtsprechung
Publikationen
- Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns 5.12 - Sicherheitswachen
- Wilfried Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern: Ein Leitfaden für die Praxis, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 27. Mai 2008, ISBN 9783406577253 Rdnr. 140 ff.
Siehe auch
Fußnoten
<references/>