Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)
Die am 22.12.2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2002 über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in nationales Recht umgesetzt. Sie bildet die gemeinsame Grundlage für die künftige Entwicklung der Wasserpolitik sowohl für den Gewässerschutz als auch für eine nachhaltige Wasserver- und Abwasserentsorgung.<ref>Cornelia Rösler, Stille Wasser könnten tief sein - Die Rolle der Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie</ref>
„Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen. Für Grundwasser ist ein „guter mengenmäßiger“ und „guter chemischer Zustand“ zu erreichen.“ Mit Stand 2018 erfüllt noch keines der 16 deutschen Bundesländer die Anforderungen an die Wasserrahmenrichtlinie. Besonders die Nitrate aus der Massentierhaltung und die Quecksilberbelastung aus der Kohleverstromung machen den Behörden zu schaffen.<ref>WWF-Report: Bundesländer-Ranking zu Wasserqualität und Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie / Umweltministerkonferenz zum Handeln aufgefordert</ref><ref>Seite „Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 5. Mai 2020, 20:08 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Richtlinie_2000/60/EG_(Wasserrahmenrichtlinie)&oldid=199656175 (Abgerufen: 3. September 2020, 11:32 UTC) </ref>
"Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) fordert für Flusswasserkörper (FWK = größerer Gewässerabschnitt oder Zusammenfassung mehrerer kleiner Fließgewässer), welche den sogenannten "guten ökologischen Zustand"<ref>Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) Abs. 25 ff.</ref> bzw. das „gute ökologische Potenzial“ aufgrund struktureller (hydromorphologischer) Defizite nicht erreichen, Verbesserungen in diesen Bereichen. Dazu geeignete Maßnahmen sind im Maßnahmenprogramm nach EG-WRRL für die einzelnen FWK benannt und müssen auch aus Effizienzgründen (Kosten der Maßnahmen gegenüber deren Wirksamkeit für die Zielerreichung) konkretisiert werden. Im Hinblick auf eine zielgerichtete Umsetzung ist es daher nötig, die geplanten hydromorphologischen Maßnahmen flächenscharf und quantitativ darzustellen. Dafür wird ein so genanntes Umsetzungskonzept (UK) hydromorphologische Maßnahmen erstellt – ein wichtiger Planungsschritt, um vom Programm zur Ausführung durch konkrete, realisierbare Projekte zu kommen. Im Unterschied zu Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) wird mit dem UK ein Konzept erarbeitet, das direkt auf die Zielerreichung der WRRL ausgerichtet ist."<ref>Quelle: https://www.wwa-ho.bayern.de/fluesse_seen/umsetzungskonzepte_wrrl/gewaesserstrukturelle_massnahmen/index.htm Unter dem Link können die bisher erarbeiteten Umsetzungskonzepte im Amtsbereich des Wasserwirtschaftsamt Hof eingesehen bzw. als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Hinweis: Befindet sich ein Umsetzungskonzept derzeit noch in der Abstimmung, so ist es jeweils mit "(ENTWURF)" gekennzeichnet.</ref>
Institutionen
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
Die Mitgliedstaaten fördern nach Artikel 14 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass sie für jede Flussgebietseinheit folgendes veröffentlichen und der Öffentlichkeit, einschließlich den Nutzern, zugänglich machen, damit diese Stellung nehmen kann:
a) einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Plans, einschließlich einer Erklärung über die zu treffenden Anhörungsmaßnahmen, und zwar spätestens drei Jahre vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht;
b) einen vorläufigen Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, und zwar spätestens zwei Jahre vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht;
c) Entwürfe des Bewirtschaftungsplans für die Einzugsgebiete, und zwar spätestens ein Jahr vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Bewirtschaftungsplan bezieht. Auf Antrag wird auch Zugang zu Hintergrunddokumenten und-informationen gewährt, die bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplanentwurfs herangezogen wurden.
Um eine aktive Einbeziehung und Anhörung zu ermöglichen, räumen die Mitgliedstaaten für schriftliche Bemerkungen zu diesen Unterlagen eine Frist von mindestens sechs Monaten ein.
Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die aktualisierten Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete.
Normen
EU
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Publikationen
Wikipedia
Arbeitshilfen
Protokolle und Berichte
- Gewässerzustand: Kritisch WWF-Report: Bundesländer-Ranking zu Wasserqualität und Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - Umweltministerkonferenz zum Handeln aufgefordert
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Die Wasserrahmenrichtlinie - Deutschlands Gewässer 2015
Handbücher
- Dr. Peter Rumm (Herausgeber, Autor), Dr. Stephan von Keitz (Herausgeber, Autor), Dr. Michael Schmalholz (Herausgeber), Handbuch der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Inhalte, Neuerungen und Anregungen für die nationale Umsetzung (Deutsch) Gebundene Ausgabe – 23. Juni 2006, ISBN 9783503090273
Standpunkte
Kommentierung
Nach Art. 4 Abs. 1 a) ii) (https://documentcloud.adobe.com/link/review?uri=urn:aaid:scds:US:9883938a-df59-4f94-be96-b3d5929fd11d) hätte der Main wohl bis spätestens 22.12.2015 in einen guten Zustand gebracht werden müssen. In Burgkunstadt aktuell vom August 2020 ist unter einer Überschrift, die man missverstehen kann, zu lesen, dass der Main knapp fünf Jahre nach Ablauf der Frist nur einen "derzeit mäßigen ökologischen Zustand" aufweist. Man sollte also hier der Frage nachgehen, was die Behörden die letzten 20 Jahre gemacht haben, um das Ziel des guten Zustands zu erreichen.
Links
- https://www.wasser-de.de/
- https://www.wasserblick.net/servlet/is/1/
- https://www.wwa-ho.bayern.de/fluesse_seen/umsetzungskonzepte_wrrl/gewaesserstrukturelle_massnahmen/index.htm
- https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/deutschland/umsetzung-der-wrrl-in-deutschland/
- https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/deutschland/umsetzung-der-wrrl-in-deutschland/
- http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/wasser/eu-wrrl/
- https://www.arte.tv/de/videos/088763-000-A/dirk-hendricks-lobbyist-fuer-erneuerbare-energie/
Siehe auch
- Europäisches Raumentwicklungskonzept<ref>vgl. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) Abs. 16</ref>
- Wasserrecht
- Nitrat
Fußnoten
<references/>