Kategorie:Düngerecht
Version vom 8. September 2020, 15:19 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (→{{EuGH}})
Institutionen
Normen
EU-Recht
Außer Kraft
Bundesrecht
Gesetze
Düngegesetz (DüngG)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- WHG § 8 Abs. 1 i.V.m. WHG § 9 Abs. 2 Nr. 2 bei gefährlichen Düngemaßnahmen<ref>Prof. Dr. Reiner Schmidt / Prof. Dr. Dr. Wolfgang Kahl / Dr. Klaus F. Gärditz, Umweltrecht, 11., vollständig neu bearbeitete Auflage 2019, Verlag C.H. Beck München, ISBN 9783406740329 § 8 Rn. 30</ref>
- WHG § 78a Abs. 1 Nr. 2: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist Folgendes untersagt: ... 2. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
Verordnungen
Düngeverordnung (DüV)
Düngemittelverordnung (DüMV)
Rechtsprechung
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- EuGH, Urteil vom 21.06.2018 - C-543/16: „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 91/676/EWG – Art. 5 Abs. 5 und 7 – Anhang II Teil A Nrn. 1 bis 3 und 5 – Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 bis 3 und Nr. 2 – Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen – Unzulänglichkeit der geltenden Maßnahmen – Zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen – Fortschreibung des Aktionsprogramms – Begrenzung des Ausbringens – Ausgewogene Düngung – Zeiträume des Ausbringens – Fassungsvermögen von Behältern zur Lagerung von Dung – Ausbringen auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen und auf gefrorenen oder schneebedeckten Böden“
Verwaltungsgerichte
- VG Sigmaringen, Beschluss vom 08.05.2008 - 4 K 232/08: "1. Der Beurteilung, ob die Düngung landwirtschaftlicher Flächen der guten fachlichen Praxis nach § 1 a DüngMG entspricht, können die fachlichen Erkenntnisse aus dem Leitfaden für die Düngung von Acker- und Grünflächen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom März 2007 zugrunde gelegt werden."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Oberlandesgerichte
- OLG Düsseldorf,Urteil vom 28.07.1995 - 11 U 24/94: "Die Düngung mit Gülle verstößt auch in Regionen, die durch einen hohen Anteil von Unter-Glas-Kulturen geprägt sind, nicht gegen objektive Sorgfaltsmaßstäbe. Zur Vermeidung von Pflanzenschäden durch abdriftende Ammoniak-Verflüchtigungen ist jedoch für eine unverzügliche Einarbeitung in den Boden Sorge zu tragen. Die Unkenntnis der Gefährdung empfindlicher Unter-Glas-Kulturen durch abdriftende Ammoniak-Verflüchtigungen war einem niederrheinischen Landwirt jedenfalls im Frühjahr 1990 nicht als Verschulden anzulasten. Die schuldlose Schädigung benachbarter Unter-Glas-Kulturen durch abdriftende Ammoniak-Verflüchtigungen kann einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch begründen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Publikationen
Links
- https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/duengung/duengeverordnung/index.htm
- https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/ackerbau/duengung.html
Siehe auch
Fußnoten
<references/>
Seiten in der Kategorie „Düngerecht“
Folgende 24 Seiten sind in dieser Kategorie, von 24 insgesamt.