Kategorie:Düngerecht
Institutionen
Normen
EU-Recht
Außer Kraft
Düngegesetz (DüngG)
Düngeverordnung (DüV)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- WHG § 8 Abs. 1 i.V.m. WHG § 9 Abs. 2 Nr. 2 bei gefährlichen Düngemaßnahmen<ref>Prof. Dr. Reiner Schmidt / Prof. Dr. Dr. Wolfgang Kahl / Dr. Klaus F. Gärditz, Umweltrecht, 11., vollständig neu bearbeitete Auflage 2019, Verlag C.H. Beck München, ISBN 9783406740329 § 8 Rn. 30</ref>
- WHG § 78a Abs. 1 Nr. 2: In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist Folgendes untersagt: ... 2. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
Links
Siehe auch
Fußnoten
<references/>
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