Einbeziehungssatzung
Die Gemeinde kann durch Seine Einbeziehungssatzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3).
Stadt Burgkunstadt
Stadtrat
- Stadtratssitzung am 07.06.2016 TOP 05: Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer); Öffentliche Auslegung nach BauGB § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach BauGB § 4 Abs. 2; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Normen
- BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Publikationen
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 162 f.
Siehe auch
Fußnoten
<references/>