Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
Version vom 4. Mai 2020, 08:37 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Satzung muss nach {{BGB 57}} Abs. 1 den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen wer…“)