Einbeziehungssatzung
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Die Gemeinde kann durch Seine Einbeziehungssatzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3).
Stadt Burgkunstadt
Stadtrat
- Stadtratssitzung am 07.06.2016 TOP 05: Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Stadtbereich Burgkunstadt (Bereich Firma K.-E.-Fischer); Öffentliche Auslegung nach BauGB § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach BauGB § 4 Abs. 2; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss
Normen
- BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Publikationen
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 162 f.
Siehe auch
Fußnoten
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