Sozialhilfe
Version vom 17. Juni 2016, 08:10 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Träger der Sozialhilfe
Die Sozialhilfe wird von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet (SGB XII § 3 Abs. 1). Örtliche Träger der Sozialhilfe sind die kreisfreien Städte und die Kreise, soweit nicht nach Landesrecht etwas anderes bestimmt wird (SGB XII § 3 Abs. 2 Satz 1).
Normen
- SGB XII § 8 Leistungen