Geheimhaltungspflicht

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Gesetzlich vorgeschrieben ist die Geheimhaltung insbesondere

  • nach AO § 30 für Steuer-, Beitrags- und Gebührenangelegenheiten
  • nach GO ... für Verhandlungen in nichtöffentlicher Sitzung und
  • Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen (BDSG § 5).

Normen

Grundgesetz (GG)

Bundesgesetze

Landesrecht Bayern

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch