Berufsfreiheit

Aus Kommunalwiki
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Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (GG Art. 12 Abs. 1)

Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (GG Art. 12 Abs. 2)

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig. (GG Art. 12 Abs. 3)

Schutzbereich

Persönlicher Schutzbereich

Sachlicher Schutzbereich

Eingriff

Normen

Grundrechte-Charta der EU

Grundgesetz (GG)

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Siehe auch