Kategorie:Datenschutz
Aus unserem Grundsatzprogramm
Transparenz
Grundlage aller kommunalen Entscheidungsprozesse ist eine objektiv richtige und umfassende Information. Dazu müssen grundsätzliche Informationen seitens der Stadtverwaltung aktiv zur Verfügung gestellt werden, weitergehende Informationen müssen für Bürger und Stadträte auf der Grundlage eines Rechtsanspruchs zugänglich, vollständig, wahrheitsgemäß und transparent sein. Die Grundsätze des Datenschutzes sind dabei mit großer Sorgfalt zu wahren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu schützen. Frühzeitige und umfassende Informationen sind nach unserer Überzeugung die grundlegende Bedingung für erfolgreiche Bürgerbeteiligung, eine effektive Stadtratsarbeit, gute Entscheidungen und wachsendes Vertrauen in die Kommunalpolitik.
Übersicht
Zweck des Datenschutzes ist nach BDSG § 1 Abs. 1 der Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.
- Häufig gestellte Fragen zum Bereich Beschaffung von Informationen über Vereinsmitglieder
- Bundesdatenschutztgesetz (BDSG)
- Veröffentlichung vom Mitgliederdaten auf der Vereinshomepage, Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (geeignet für die Stellvertretung von Minderjährigen bis 14 Jahren
- Datenschutz im Verein
- Datenschutz in Verein und Verbänden
Normen
Rechtsprechung
- BVerfG,Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 = BVerfGE 120, 274; NJW 2008, 822 Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
- BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83; 1 BvR 269/83; 1 BvR 362/83; 1 BvR 420/83; 1 BvR 440/83; 1 BvR 484/83 Volkszählungsurteil
- BGH, Beschluss vom 09.06.2009 - 5 StR 394/08 = NJW 2009, 2900; NStZ 2009, 506
Publikationen
- 18. Tätigkeitsbericht 1998 des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz 8. Gemeinden, Städte und Landkreise
- Petri, Gemeinderatssitzungen zwischen Schutz des Persönlichkeitsrechts und öffentlichem Interesse am Informationszugang, BayVBl. 2014, 161
- Bernhard C. Witt, Datenschutz kompakt und verständlich, 2. Aufl. 2010 Vieweg + Teubner Verlag Wiesbaden, ISBN 9783834812254
- Witt, IT-Sicherheit kompakt und verständlich, 2006
- Sylvia Langenhahn, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Compliance Officers im deutsch-österreichischen Rechtsvergleich Dissertation aus dem Fach Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Links
Siehe auch
- Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
- Garantenstellung von Sonderverantwortlichen
- Datenschutzbeauftragter
- IT-Sicherheit
- Volkszählungsurteil
Fußnoten
<references />
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G
R
V
- Verarbeitung
- Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- Verarbeitungsverzeichnis nach der DSGVO
- Verordnung (EU) 679/2016
- Verstoß gegen Datenschutz durch Verlesen der Unterschriftenlisten eines Bürgerbegehrens in öffentlicher Gemeinderatssitzung
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten