Vergaberecht
Vergabegrundsätze
=Transparenz
Hinreichende Öffentlichkeit des WEettbewerbs
Gleichbehandlung der Bieter
Nichtdiskriminierung potenzieller Bieter
Schwellenwerte
Bei Vergaben ist zunächst der Auftragswert nach VgV § 3 zu schätzen.
Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte
Überschreitet der geschätzte Auftragswert den sog. EU-Schwellenwert, sind spezielle Vergabeverordnungen anzuwenden:
- VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
- VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen)
- VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A)
Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte
Unterhalb des Schwellenwerts gilt das Vergaberecht des kommunalen Haushaltsrechts, KommHV-Kameralistik § 31.
Nach KommHV-Kameralistik § 31 Abs. 1 muss der Vergabe von Aufträgen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen. Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluß von Verträgen sind die Vergabegrundsätze anzuwenden, die das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen bekanntgibt (KommHV-Kameralistik § 31 Abs. 2)<ref>IB3-1512.4-138</ref>.
Normen
Gesetze
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Oktober 2005 Az.: IB3-1512.4-138, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2012 (AllMBl 2013 S. 6) (veraltet)
- Dritte Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12. Dezember 2012 Az.: IB3-1512.4-239
- Zweite Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 2011 Az.: IB3-1512.4-202
- Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juni 2010 Az.: IB3-1512.4-219
Rundschreiben
- Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 24. April 2008 Geschäftszeichen IB3-1512.4-161 Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
- Rundschreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 15. November 2010 Geschäftszeichen IB3-1512.4-197 Ausschlussliste der Obersten Baubehörde
Rechtsprechung
- BVerwG, Urteil vom 30.01.2013 - 9 C 11.11 = IBR 2013, 566 - Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; Entscheidungsspielraum der Gemeinde; grobe Unangemessenheit; Vergaberechtsverstoß; Mitwirkungspflicht des Beitragsschuldners.
- VG Aachen, Urteil vom 14.05.2013 - 3 K 244/11 = IBR 2013, 557 - Ein Widerruf des Zuwendungsbescheides und die Neufestsetzung (Kürzung) der Zuwendung ist grundsätzlich angezeigt, wenn der Zuwendungsempfänger dadurch einen schweren Vergabeverstoß begeht, dass er die falsche Vergabeart wählt.
Publikationen
- Hanns-Seidel-Stiftung (Hrsg.), Kommunalpolitischer Leitfaden. Band 4. Rechnungsprüfung S. 100 ff.
- VHB Bayern - Stand August 2012 - Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern
- VHF Bayern Stand Februar 2014 Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Freiberuflichen Dienstleistungen durch die Staatsbauverwaltung des Freistaates Bayern
- Broschüre zu Regelungen mit Umweltbezug im neuen EU-Vergaberecht
- Leitfaden der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zur ressourceneffiziente Beschaffung
- Vergaben unterhalb der EU – Schwellenwerte in Bayern - 28. November 2006
Links
Siehe auch
Fußnoten
<references />