Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
Version vom 20. Oktober 2021, 12:20 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind nach GWB § 104 Abs. 1 öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen umfasst:
- die Lieferung von Militärausrüstung, einschließlich dazugehöriger Teile, Bauteile oder Bausätze,
- die Lieferung von Ausrüstung, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben wird, einschließlich der dazugehörigen Teile, Bauteile oder Bausätze,
- Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Nummern 1 und 2 genannten Ausrüstung in allen Phasen des Lebenszyklus der Ausrüstung oder
- Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder Bau- und Dienstleistungen, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben werden.
Normen
- GWB § 104 Abs. 1
Fußnoten
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