Vergabe freiberuflicher Leistungen im Unterschwellenbereich
Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, sind gemäß UVgO § 50 Satz 1 grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist (UVgO § 50 Satz 2).
Freiberufliche Tätigkeit
"Das Verständnis der Freiberuflichkeit im Vergaberecht ist im Sinn einer Einheitlichkeit der Rechtsordnung am gleichlautenden steuerrechtlichen Begriff in EStG § 18 zu orientieren."<ref>OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 36/11, Abs. 22</ref>
Die Freien Berufe haben nach PartGG § 1 Abs. 2 Satz 1 im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören nach EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 die selbständig ausgeübte
- wissenschaftliche,
- künstlerische,
- schriftstellerische,
- unterrichtende oder
- erzieherische Tätigkeit<ref>Tätigkeitsberufe</ref>,
die selbständige Berufstätigkeit der<ref>Katalogberufe</ref>
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Tierärzte,
- Rechtsanwälte,
- Notare,
- Patentanwälte,
- Vermessungsingenieure,
- Ingenieure,
- Architekten,
- Handelschemiker,
- Wirtschaftsprüfer,
- Steuerberater,
- beratenden Volks- und Betriebswirte,
- vereidigten Buchprüfer,
- Steuerbevollmächtigten,
- Heilpraktiker,
- Dentisten,
- Krankengymnasten,
- Journalisten,
- Bildberichterstatter,
- Dolmetscher, Übersetzer,
- Lotsen
und
- ähnlicher Berufe<ref>BMF v. 22.10.2004 - IV B 2 - S 2246 - 3/04 BStBl 2004 I S. 1030 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG); Heil-, Heilhilfsberufe - ersetzt durch: BMF, Schreiben v. 20.11.2019 - IV C 6 - S 2246/19/10001</ref>.
Normen
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<ref>Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte</ref>
Publikationen
Stellungnahmen
- Deutscher Anwaltverein, SN 62/2016: Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge: "DAV lehnt Ausweitung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts auf die Vergabe personenbezogener und von wechselseitigem Vertrauen geprägter freiberuflicher Dienstleistungen ab."
- Diskussionsentwurf einer Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dinestleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVGO) - Positionspapier der Bundesarchitektenkammer vom 7.10.2016
- Gemeinsames Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände und maßgeblicher Organisationen der freien Berufe vom 20.10.2016
Fachartikel
Siehe auch
Fußnoten
<references/>