Vergabe freiberuflicher Leistungen
Vergabe freiberuflicher Leistungen im Oberschwellenbereich
Mit Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Vergaberichtlinie) findet auf die Vergabe freiberuflicher Leistungen im Oberschwellenbereich die Vergabeverordnung (VgV) Anwendung<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, Seite 190</ref>.
- Abschnitt 3 (VgV § 64 - VgV § 66) der Vergabeverordnung (VgV) enthält besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen,
- Abschnitt 6 (VgV § 73 - VgV § 80) Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Vergabe freiberuflicher Leistungen im Unterschwellenbereich
Freiberufliche Leistungen, die nach GWB § 107 - GWB § 109, GWB § 116-GWB § 117, GWB § 145 vom Anwendungsbereich des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgenommen sind, unterfallen auch nicht der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<ref>Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte</ref><ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, Seite 201</ref> Für die verbleibenden öffentliche Aufträgen über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, sind gemäß UVgO § 50 Satz 1 grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist (UVgO § 50 Satz 2)<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, Seite 201</ref>. Feste Vergaberegeln gibt es diebszüglich keine<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, Seite 201</ref>. UVgO § 50 kann nicht losgelöst von Haushaltsrecht angewendet werden (z.B. BHO § 55)<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, Seite 201</ref>. Dem Wettbewerbsgebot kann durch ein an der Verhandlungsvergabe orientiertes Verfahren entsprochen werden<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, Seite 201</ref>.
Siehe auch
- Vergabe freiberuflicher Leistungen im Unterschwellenbereich
- Vergabe freiberuflicher Leistungen im Oberschwellenbereich
Fußnoten
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