Gewichtung der Kriterien

Aus Kommunalwiki
Version vom 14. Dezember 2020, 09:23 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Jedes Kriterium ist mit einer Gewichtung zu versehen. Die Gewichtung bestimmt, zu welchem Anteil (Gewicht) ein Kriterium in die Ermittlung der Gesamtleistung eingeht. Die Gewichtung von Kriterien kann ergänzt werden um Mindestpunktzahlen oder Mindest-Anteile, die für eine bestimmte Menge von Kriterien, für eine Kriteriengruppe oder für eine Kriterienhauptgruppe erreicht werden müssen."<ref>Quelle: Informationstechnikzentrum Bund im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Informationstechnik, http://download.gsb.bund.de/BundesCIO/V-Modell_XT_Bund/V-Modell%20XT%20Bund-2.0-HTML/423f1249207f3e1.html</ref>

Publikationen

Vorträge

Merkblätter

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>