Leitmaßstab der Landesplanung

Aus Kommunalwiki
Version vom 1. Juni 2020, 10:37 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Leitmaßstab der Landesplanung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belange des Raums in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt (BayLplG Art. 5 Abs. 2)

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>