Liquidation des Vereins
Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss nach BGB § 47 eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss nach BGB § 47 eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.