Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
Version vom 4. Mai 2020, 08:39 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Die Satzung muss nach BGB § 57 Abs. 1
- den Zweck,
- den Namen und
- den Sitz des Vereins
enthalten und ergeben,
- dass der Verein eingetragen werden soll.