Bürgermeister
Version vom 16. Juni 2013, 18:33 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Die Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters ergibt sich aus Art. 37 GO.
Über Angelegenheiten, die kraft Gesetz dem ersten Bürgermeister obliegen, findet nach Art. 18a Abs. 3 GO ein Bürgerentscheid nicht statt.
Normen
- Art. 37 GO Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters