Mitgliederwerbung
Version vom 20. März 2016, 20:59 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92 = BVerfGE 93, 352 - Mitgliederwerbung II: "Der Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG beschränkt sich nicht auf diejenigen Tätigkeiten, die für die Erhaltung und die Sicherung des Bestandes der Koalition unerläßlich sind; er umfaßt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen. Dazu gehört die Mitgliederwerbung durch die Koalition und ihre Mitglieder."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Siehe auch
Fußnoten
<references/>