Tarifbeschäftigter
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Normen
Rechtsprechung
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, Urteil vom 27.02.2014 - 2 C 1.13 = BVerwGE 149, 117 - Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigter; Angehöriger des öffentlichen Dienstes; Koalitionsfreiheit; Recht auf Tarifverhandlungen; Recht auf kollektive Kampfmaßnahmen; Streik; Beamtenstreik; Streikverbot; genuin hoheitliche Staatsverwaltung; Funktionsvorbehalt für Beamte; Leit- und Orientierungsfunktion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; innerstaatliche Umsetzung völkerrechtlicher Vereinbarungen; Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes; konventionskonforme Auslegung; Beteiligungsrechte der Beamtengewerkschaften; Erledigung einer Disziplinarverfügung: "Art. 11 EMRK in seiner bindenden Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewährleistet allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die nicht in den Streitkräften, der Polizei und der genuinen Hoheitsverwaltung tätig sind, sowie ihren Gewerkschaften ein Recht auf Kollektivverhandlungen und darauf bezogene kollektive Kampfmaßnahmen."<ref>Amtlicher Leitsatz 3</ref>
Siehe auch
Fußnoten
<references/>