Überschuldung

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Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>.

Problematisch ist dies bei der Kameralistik, da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>. Faustregel bei Kameralistik<ref>siehe Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>

  • Schuldenstand > durchschnittliche Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten 3 Jahre
  • Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden > 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts.

Normen

Rechtsprechung

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />