Vergaberecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Vergaben ist zunächst der Auftragswert nach {{VgV 3}} zu schätzen.
 
Bei Vergaben ist zunächst der Auftragswert nach {{VgV 3}} zu schätzen.
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*Überschreitet der geschätzte Auftragswert den sog. EU-[[Schwellenwert]], sind spezielle Vergabeverordnungen anzuwenden:
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** VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
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** VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen)
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** VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A)
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* Unterhalb des [[Schwellenwert]]s gilt das Vergaberecht des kommunalen [[Haushaltsrecht]]s.
  
  
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==Publikationen==
 
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* {{ISBN 9783887953706}} S. 100 ff.
 
* [http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/sonstiges_vergaberecht_komplett_25_4_2014_neu.pdf Broschüre zu Regelungen mit Umweltbezug im neuen EU-Vergaberecht]
 
* [http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/sonstiges_vergaberecht_komplett_25_4_2014_neu.pdf Broschüre zu Regelungen mit Umweltbezug im neuen EU-Vergaberecht]
 
* [http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/LF_Ressourceneffizienz_02_2014.html?nn=3631298 Leitfaden der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zur ressourceneffiziente Beschaffung]
 
* [http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/LF_Ressourceneffizienz_02_2014.html?nn=3631298 Leitfaden der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zur ressourceneffiziente Beschaffung]

Version vom 16. Mai 2014, 09:44 Uhr

Bei Vergaben ist zunächst der Auftragswert nach VgV § 3 zu schätzen.

  • Überschreitet der geschätzte Auftragswert den sog. EU-Schwellenwert, sind spezielle Vergabeverordnungen anzuwenden:
    • VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
    • VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen)
    • VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A)
  • Unterhalb des Schwellenwerts gilt das Vergaberecht des kommunalen Haushaltsrechts.


Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Links

Siehe auch