Überschuldung: Unterschied zwischen den Versionen
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Problematisch ist dies bei der [[Kameralistik]], da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>. | Problematisch ist dies bei der [[Kameralistik]], da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>. | ||
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Version vom 26. März 2014, 14:52 Uhr
Eine Überschuldungssituation liegt vor, wenn die Schulden größer sind als das Vermögen<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>.
Problematisch ist dies bei der Kameralistik, da hier das Vermögen nicht oder nur teilweise bewertet ist<ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>.
Normen
- GO Art. 61 Abs. 1 Satz 2
Siehe auch
Fußnoten
<references />