Kameralistik: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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* {{GO 64}} Abs. 2 Satz 1 Hs. 2
 
* {{GO 64}} Abs. 2 Satz 1 Hs. 2
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*{{KommHV-Kameralistik}}
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 23. März 2014, 00:30 Uhr

Der Haushaltsplan ist bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik in einen

zu gliedern (GO Art. 64 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2).

Normen

Siehe auch