Kameralistik: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Haushaltsplan ist bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik in einen  
 
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zu gliedern ({{GO 64}} Abs. 2 Satz 1 Hs. 2).
 
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* {{GO 64}} Abs. 2 Satz 1 Hs. 2
 
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Version vom 23. März 2014, 00:23 Uhr

Der Haushaltsplan ist bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik in einen

zu gliedern (GO Art. 64 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2).

Normen