Prüfung und Wertung von Angeboten beim offenen Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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# Formelle Angebotsprüfung, {{VgV 56}} Abs. 1
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# Formelle Angebotsprüfungn nach {{VgV 56}} Abs. 1: Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
 
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## fachliche und rechnerische Richtigkeit
 
## fachliche und rechnerische Richtigkeit

Version vom 13. Dezember 2020, 19:34 Uhr

  1. Angebotsöffnung
  2. Einhalten der Angebotsfrist
  3. Formelle Angebotsprüfungn nach VgV § 56 Abs. 1: Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen.
    1. Vollständigkeit
    2. fachliche und rechnerische Richtigkeit
    3. Nichtvorliegen formeller Ausschlussgründe, VgV § 57, VOB/A § 16 EU
  4. Eignungsprüfung, GWB § 122
    1. Fachkunde
    2. Leistungfähigkeit (Vergaberechtliche Eignung)
    3. Nichtvorliegen von Ausschlssugründe, GWB § 123, GWB § 124
  5. Kein ungewöhnlich niedriges Angebot
  6. Ermittlung Wirtschaftlichstes Angebot<ref>Angela Dageförde, Holger Thärichen, et al., Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Schriftenreihe des forum vergabe), Bundesanzeiger Verlag, 3. Januar 2019, ISBN 9783846206836, S. 82 f.</ref>

Normen

Fußnoten

<references/>