Vergabeunterlagen (VgV): Unterschied zwischen den Versionen
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#dem Anschreiben, insbesondere der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder Begleitschreiben für die Abgabe der angeforderten Unterlagen, | #dem Anschreiben, insbesondere der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder Begleitschreiben für die Abgabe der angeforderten Unterlagen, | ||
#der Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens ([[Bewerbungsbedingungen]]), einschließlich der Angabe der [[Eignungskriterium|Eignungs]]- und [[Zuschlagskriterium|Zuschlagskriterien]], sofern nicht bereits in der [[Auftragsbekanntmachung]] genannt, und | #der Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens ([[Bewerbungsbedingungen]]), einschließlich der Angabe der [[Eignungskriterium|Eignungs]]- und [[Zuschlagskriterium|Zuschlagskriterien]], sofern nicht bereits in der [[Auftragsbekanntmachung]] genannt, und |
Version vom 7. Dezember 2020, 16:23 Uhr
Die Vergabeunterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen. Sie bestehen in der Regel aus
- dem Anschreiben, insbesondere der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder Begleitschreiben für die Abgabe der angeforderten Unterlagen,
- der Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Eignungs- und Zuschlagskriterien, sofern nicht bereits in der Auftragsbekanntmachung genannt, und
- den Vertragsunterlagen, die aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen bestehen. (VgV § 29 Abs. 1)