Restrisiko: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
 
Zeile 1: Zeile 1:
„Das [[Restrisiko]] ist dadurch gekennzeichnet, daß die Möglichkeit eines künftigen  Schadensereignisses zwar praktisch, aber nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann<ref>BVerfGE 49, 89, 136 – Kalkar</ref>.“<noinclude>
+
„Das [[Restrisiko]] ist dadurch gekennzeichnet, daß die Möglichkeit eines künftigen  Schadensereignisses zwar praktisch, aber nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann<ref>[[BVerfGE 49, 89]], 136 – Kalkar</ref>.“<noinclude>
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==
 
<references/></noinclude>
 
<references/></noinclude>

Aktuelle Version vom 1. September 2020, 18:00 Uhr

„Das Restrisiko ist dadurch gekennzeichnet, daß die Möglichkeit eines künftigen Schadensereignisses zwar praktisch, aber nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann<ref>BVerfGE 49, 89, 136 – Kalkar</ref>.“

Fußnoten

<references/>