Urheberrechtliche Einordnung des Bebauungsplans: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Juni 2020, 14:12 Uhr
Da es sich bei dem Bebauungsplan auch im verwaltungsrechtlichen Sinne um eine Satzung und somit Rechtsnorm handelt, fällt dieser unter UrhG § 5 Absatz 1.