Nichtigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
 
* Verstoß gegen die guten Sitten
 
* Verstoß gegen die guten Sitten
 
* Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
 
* Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
* Verstoß gegen die [[Vereinsatzung]]
+
* Verstoß gegen die [[Vereinssatzung]]
 
* Einberufung der Mitgliederversammlung durch ein unzuständiges Organ
 
* Einberufung der Mitgliederversammlung durch ein unzuständiges Organ
 
* Einberufung zur Unzeit
 
* Einberufung zur Unzeit

Version vom 19. Mai 2020, 09:10 Uhr

Nichtigkeitsgründe<ref>vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 78. Auflage 2019, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406725005 § 32 Rn. 9</ref>:

  • Verstoß gegen die guten Sitten
  • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
  • Verstoß gegen die Vereinssatzung
  • Einberufung der Mitgliederversammlung durch ein unzuständiges Organ
  • Einberufung zur Unzeit
  • Einberufung an einem unzumutbaren Ort
  • Einberufung ohne ordnungsgemäße Mitteilung der Tagesordnung
  • Einberufung ohne ordnungsgemäßen Vorstandsbeschluss
  • Unzulässige Eventualeinberufung
  • Nichtladung von Mitgliedern
  • Teilnahme von Nichtmitgliedern
  • Unbefugter Versammlungsleiter
  • Satzungswidrige Blockwahl des Vorstands

Publikationen

  • Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 78. Auflage 2019, Verlag C.H. Beck, ISBN 9783406725005 § 32 Rn. 9

Fußnoten

<references/>