Sollinhalt der Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | #über den Eintritt und Austritt der Mitglieder, | + | #über den [[Eintritt in den Verein|Eintritt]] und [[Austritt aus dem Verein|Austritt]] der Mitglieder, |
− | #darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind, | + | #darüber, ob und welche [[Mitgliedsbeitrag|Beiträge]] von den Mitgliedern zu leisten sind, |
− | #über die Bildung des Vorstands, | + | #über die [[Bildung des Vorstands]], |
− | #über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.<noinclude> | + | #über die Voraussetzungen, unter denen die [[Mitgliederversammlung]] zu [[Berufung der Mitgliederversammlung|berufen]] ist, über die Form der Berufung und über die [[Beurkundung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung|Beurkundung der Beschlüsse]].<noinclude> |
==Normen== | ==Normen== |
Version vom 4. Mai 2020, 08:41 Uhr
Die Satzung soll nach BGB § 58 Bestimmungen enthalten:
- über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
- darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
- über die Bildung des Vorstands,
- über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.