Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Vereinssatzung|Satzung]] muss nach {{BGB 57}} Abs. 1 den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.<noinclude>
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Die [[Vereinssatzung|Satzung]] muss nach {{BGB 57}} Abs. 1  
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* den [[Zweck des Vereins|Zweck]],  
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* den [[Name des Vereins|Namen]] und  
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* den [[Sitz des Vereins]]
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enthalten und ergeben,  
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* dass der Verein [[Eintragungsabsicht|eingetragen]] werden soll.<noinclude>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 4. Mai 2020, 08:39 Uhr

Die Satzung muss nach BGB § 57 Abs. 1

enthalten und ergeben,

Normen