Vereinssatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verfassung eines [[rechtsfähiger Verein|rechtsfähigen Vereins]] wird nach {{BGB 25}}, soweit sie nicht auf den {{BGB 26}} ff. beruht, durch die [[Vereinssatzung]] bestimmt.
 
Die Verfassung eines [[rechtsfähiger Verein|rechtsfähigen Vereins]] wird nach {{BGB 25}}, soweit sie nicht auf den {{BGB 26}} ff. beruht, durch die [[Vereinssatzung]] bestimmt.
  
==Struktur==
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==Mindestinhalt==
 
===[[Vereinsname|Name]] und [[Vereinssitz|Sitz]] des Vereins ({{BGB 57}})===
 
===[[Vereinsname|Name]] und [[Vereinssitz|Sitz]] des Vereins ({{BGB 57}})===
  

Version vom 4. Mai 2020, 07:58 Uhr