Vereinsgründung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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* {{BGB 25}}: Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die [[Vereinssatzung]] bestimmt.
 
* {{BGB 25}}: Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die [[Vereinssatzung]] bestimmt.
* {{BGB 56}}
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* {{BGB 56}} [[Mindestmitgliederzahl des Vereins]]: Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.
  
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]

Aktuelle Version vom 3. Mai 2020, 15:27 Uhr

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