Auftragsbekanntmachung im Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Der [[Öffentlicher Auftraggeber|öffentliche Auftraggeber]] teilt seine Absicht, einen [[Öffentlicher Auftrag|öffentlichen Auftrag]] zu vergeben oder eine [[Rahmenvereinbarung]] abzuschließen, in einer [[Auftragsbekanntmachung]] mit ({{VgV 37}} Abs. 1 Satz 1). Die Auftragsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R1986#d1e38-11-1 Anhang II] der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt ({{VgV 37}} Abs. 2).<noinclude>
+
Der [[Öffentlicher Auftraggeber|öffentliche Auftraggeber]] teilt im [[Oberschwellenbereich]] seine Absicht, einen [[Öffentlicher Auftrag|öffentlichen Auftrag]] zu vergeben oder eine [[Rahmenvereinbarung]] abzuschließen, in einer [[Auftragsbekanntmachung]] mit ({{VgV 37}} Abs. 1 Satz 1). Die Auftragsbekanntmachung wird nach dem Muster gemäß [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R1986#d1e38-11-1 Anhang II] der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 erstellt ({{VgV 37}} Abs. 2).<noinclude>
  
 
==Veröffentlichungsplattformen==
 
==Veröffentlichungsplattformen==

Version vom 18. Juli 2019, 22:19 Uhr