Grundsatz der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung: Unterschied zwischen den Versionen

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* "Es würde überdies dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung zuwiderlaufen, wenn Abgabeerleichterungen über die in der Abgabenordnung bezeichneten Fälle hinaus auf individuellen Antrag gewährt werden könnten".<ref>{{ISBN 9783663066262}}, Seite 129</ref>
 
* "Es würde überdies dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung zuwiderlaufen, wenn Abgabeerleichterungen über die in der Abgabenordnung bezeichneten Fälle hinaus auf individuellen Antrag gewährt werden könnten".<ref>{{ISBN 9783663066262}}, Seite 129</ref>
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==Siehe auch==
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* [[Abgabenerhebungspflicht]]
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* [[Abgabenverzicht]]
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* [[Abgabenerlass]]
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Aktuelle Version vom 2. September 2016, 10:09 Uhr

Normen

Publikationen

  • Klaus Wysocki, Öffentliche Finanzierungshilfen (Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen), Springer Wiesbaden 1961, ISBN 9783663066262

Zitate

  • "Es würde überdies dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung zuwiderlaufen, wenn Abgabeerleichterungen über die in der Abgabenordnung bezeichneten Fälle hinaus auf individuellen Antrag gewährt werden könnten".<ref>Klaus Wysocki, Öffentliche Finanzierungshilfen (Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen), Springer Wiesbaden 1961, ISBN 9783663066262, Seite 129</ref>

Siehe auch

Fußnoten

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