Schriftform: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 22: Zeile 22:
 
* [[Architektenvertrag]]
 
* [[Architektenvertrag]]
 
* [[Vertretungsmacht]]
 
* [[Vertretungsmacht]]
 +
* [[Vertretung der Gemeinde]]
 
* [[Checkliste Vergabe]]
 
* [[Checkliste Vergabe]]
 
* [[Öffentlich-rechtlicher Vertrag]]
 
* [[Öffentlich-rechtlicher Vertrag]]

Aktuelle Version vom 15. April 2016, 21:44 Uhr

Erklärungen, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform oder müssen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein; das gilt nicht für ständig wiederkehrende Geschäfte des täglichen Lebens, die finanziell von unerheblicher Bedeutung sind (GO Art. 38 Abs. 1 Satz 1).

Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />